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AGB

ALLGEMEINE LIEFER- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN
 

  • Diese allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten, soweit mit dem Kunden nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wurde,
    für alle unsere Lieferungen und Leistungen.
    Soweit diese Bedingungen sowie auch allfällige Zusatzvereinbarungen keine Regelung vorsehen, gelten im Zweifelsfall die einschlägigen Usancen der Wiener Warenbörse (Österr. Holzhandelsusancen).

  • Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Abweichungen von den Prospektangaben in der Farbe, den Maßen, dem Gewicht und der Ausführung bleiben uns vorbehalten.

  • Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, Lkwverladen ab unserem Werk in 2092 Riegersburg Nö. Die Preise fußen auf den Kosten im Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Sollten sich diese Kosten verändern, so sind wir berechtigt, die Preise an die Kosten zum Zeitpunkt der Lieferung anzugleichen.

  • Lieferung: Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer und von unserem Willen unabhängiger Umstände, wie z.B.: alle Fälle höherer Gewalt, kriegerischer Ereignisse, behördlicher Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschaden, Energiemangel sowie von Arbeitskonflikten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.

  • Transport: Bei Transporten franko Haus versteht sich dies ohne Abladen. Stehzeiten beim Abladen, die über das normale Maß hinausgehen, werden von uns dem Käufer in Rechnung gestellt. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Käufers. Wir haften lediglich für die ordnungsgemäße Beladung des Transportmittels in unserem Werk in 2092 Riegersburg Nö.

  • Reklamationen: Bruch-, Maß- und Mengenbeanstandungen müssen sofort bei der Übernahme erfolgen und sind von unserem Übergeber schriftlich zu bestätigen. Sonstige Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung oder Teillieferung schriftlich bekannt zu geben. Bei begründeter und rechtzeitiger Mängelrüge kann nach Wahl Ersatz für den mangelhaften Teil der Lieferung geleistet oder hiefür eine Gutschrift erteilt werden. Eine Gewährleistung darüber hinaus erfolgt nicht.

  • Auftragsstornierung: Bei der teilweisen oder gänzlichen Stornierung eines Auftrages sind wir berechtigt, 20% der stornierten Auftragssumme als Stornogebühr zu verrechnen. Zusätzlich werden bei einem Auftrag, der eine individuelle Fertigung bedingt, die bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsstornierung angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.

  • Rechnungslegung und Zahlung: Die laut Lieferschein gelieferten Mengen gelten für die Verrechnung. Mangels abweichender Vereinbarung ist die Zahlung sofort nach Rechnungslegung fällig. Bei Zahlungsverzug werden bankenmäßige Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Beim Kauf auf Raten, beim Kreditkauf oder beim Leasing gelten die gesondert zu vereinbarenden Bedingungen.

  • Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Erfüllung finanziellen Verpflichtungen des Käufers behalten wir uns das Eigentumsrecht an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor. Bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen dritter Personen ist der Käufer verpflichtet, uns sofort mittels eingeschriebenen Schreibens hievon zu verständigen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er im Augenblick der Veräußerung alle seine Forderungen gegenüber dem Abnehmer mit allen Nebenrechten bis zur vollständigen Tilgung unserer Forderung erfüllungshalber an uns ab. Der Käufer hat uns und seiner Abnehmer von dieser Abtretung zu verständigen.

  • Alle Vereinbarungen, die über diese allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen hinaus gehen, bedürfen zu ihrer Rechtwirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

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