
Wartung und Inspektion
Allgemeine Hinweise
WARTUNG und INSPEKTION laut ÖNORM EN 1176 & ÖNORM EN 1177
Um die Betriebssicherheit der Spielgeräte zu gewährleisten,
sind regelmäßige Inspektionen und Wartungen durchzuführen.
Die Häufigkeit der Inspektionen kann von den angegebenen Intervallen abweichen, wenn übermäßige Beanspruchungen, außergewöhnliche Luftverschmutzung, Vandalismus oder hohes Alter der Spielgeräte gegeben ist.
Für die Gerätesicherheit der Spielanlagen legt die Norm EN1176 eine regelmäßige Überprüfung fest. Nachstehend sind die Überprüfungen mit einer kurzen Beschreibung angeführt.
Folgende Inspektionen sind durchzuführen:
SICHTPRÜFUNG
BESTANDSPRÜFUNG
HAUPTPRÜFUNG
Die Sichtprüfung und Bestandsprüfung kann durch entsprechend unterwiesene Personen erfolgen.
Die Hauptprüfung ist von geeigneten, fachkundigen, berechtigten Personen, Instituten oder Firmen durchzuführen.
Die Prüfung ist in einem Protokoll zu dokumentieren, in dem die festgestellten Mängel und erforderlichen Instandsetzungsarbeiten durch Fotos oder Skizzen beschrieben sind, das vom Prüfer zu unterfertigen ist.
SICHTPRÜFUNG
1x wöchentlich
Dient der Erkennung und Behebung offensichtlicher Gefahrenquellen wie:
bauliche Festigkeit
lockere oder zerbrochene Bauteile
scharfe Kanten oder Splitter am Gerät
Bodenbeschaffenheit ....Rasennarbe abgetreten, vorstehende Fundamentkanten ....fehlendes Fallschutzmaterial, gleichmäßige Verteilung
harte Objekte, zerbrochene Flaschen oder Ähnliches im Fallschutzbereich der Geräte
BESTANDSPRÜFUNG / OPERATIVE PRÜFUNG
alle 3 Monate
Legt zusätzlich zu den Erfordernissen der Sichtprüfung besonderes Augenmerk auf:
Stabilität der Geräte
Funktionsfähigkeit bewegter Teile
scharfe Kanten oder Splitter am Gerät
und Verschleiß der Spielgeräte
HAUPTPRÜFUNG
1x jährlich
Erfasst die Beurteilung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes wie:
Fundamentierung
Witterungseinflüsse
und Verschleiß der Spielgeräte
sowie alle Kriterien der Bestands- und Sichtprüfung
Als Komplett-Anbieter rund um das Thema Spielplätze bieten wir auch die jährliche Hauptprüfung sowie die operativen Zwischenprüfungen durch unsere geschulten Mitarbeiter für Sie gerne an.
Neben dem Prüfbericht mit Fotodokumentation, stehen wir im Falle von Mängeln auch für Reparaturvorschläge oder ggf. für Neukonzeptionierung von Anlagen und Plätzen für Sie zur Verfügung. Unserer Überprüfung liegen die Normen EN 1176 / 1 – 11 sowie EN1177 zu Grunde.
Für mehr Informationen zu diesem Thema freuen wir uns unter office@lb-holz.at auf Ihre Anfrage.
