top of page
Anker 1
Wartung und Inspektion
Allgemeine Hinweise
WARTUNG und INSPEKTION laut ÖNORM EN 1176 / 1 - 7, 10 - 11; Bewertung stoßdämpfenden Boden in Anlehnung an ÖNORM EN 1177; ÖNORM B 2607; Gruppenräume ÖNORM A 1640, Bewegungsräume ÖNORM B 2609
Um die Betriebssicherheit der Spielgeräte zu gewährleisten,
sind regelmäßige Inspektionen und Wartungen durchzuführen.
Die Häufigkeit der Inspektionen kann von den angegebenen
Intervallen abweichen, wenn übermäßige Beanspruchungen,
außergewöhnliche Luftverschmutzung, Vandalismus oder
hohes Alter der Spielgeräte gegeben ist.
Für die Gerätesicherheit der Spielanlagen legt die ÖNORM EN 1176 eine regelmäßige Überprüfung fest.
Nachstehend sind die Überprüfungen mit einer kurzen Beschreibung angeführt.
Folgende Inspektionen sind durchzuführen:
SICHTPRÜFUNG
OPERATIVE ZWISCHENPRÜFUNG
HAUPTPRÜFUNG
Die Sichtprüfung und Bestandsprüfung kann durch entsprechend
unterwiesene Personen erfolgen.
Die Hauptprüfung ist von geeigneten, fachkundigen,
berechtigten Personen, Instituten oder Firmen durchzuführen.
Die Prüfung ist in einem Protokoll zu dokumentieren, in dem die
festgestellten Mängel und erforderlichen Instandsetzungsarbeiten durch
Fotos oder Skizzen beschrieben sind, das vom Prüfer zu unterfertigen ist.
Als Komplett-Anbieter rund um das Thema Spielplätze bieten wir auch die jährliche Hauptprüfung sowie die operativen Zwischenprüfungen durch unsere geschulten Mitarbeiter für Sie gerne an.
Zur exakten Feststellung der dämpfenden Wirkung eines vorhandenen Fallschutzes ist eine gesonderte Überprüfung nach ÖNORM EN 1177 (HIC Prüfung) möglich.
Neben dem Prüfbericht mit Fotodokumentation, stehen wir im Falle von Mängeln auch für Reparaturvorschläge oder ggf. für Neukonzeptionierung von Anlagen und Plätzen für Sie zur Verfügung. Unserer Überprüfung liegen die ÖNORM EN 1176 / 1 - 7, 10 - 11 Planung B 2607 & Gruppenräume ÖNORM A 1640 Planung sowie Bewegungsräume ÖNORM B2609 zu Grunde.
Für mehr Informationen zu diesem Thema freuen wir uns unter office@lb-holz.at (mailto:office@lb-holz.at)auf Ihre Anfrage.
SICHTPRÜFUNG
1x wöchentlich - (durch kundige Personen)
Dient der Erkennung und Behebung offensichtlicher Gefahrenquellen wie:
• bauliche Festigkeit
• lockere oder zerbrochene Bauteile
• scharfe Kanten oder Splitter am Gerät
• Bodenbeschaffenheit
....Rasennarbe abgetreten, vorstehende Fundamentkanten
....fehlendes Fallschutzmaterial, gleichmäßige Verteilung
• harte Objekte, zerbrochene Flaschen oder Ähnliches im Fallschutzbereich der Geräte
OPERATIVE ZWISCHENPRÜFUNG
alle 3 Monate - (durch unterwiesene Personen)
Legt zusätzlich zu den Erfordernissen der Sichtprüfung besonderes Augenmerk auf:
• Stabilität der Geräte
• Funktionsfähigkeit bewegter Teile
• scharfe Kanten oder Splitter am Gerät
• und Verschleiß der Spielgeräte
HAUPTPRÜFUNG
1x jährlich - (durch qualifizierte Fachpersonen/Firmen nach geltenden Normen)
Erfasst die Beurteilung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes wie:
• Fundamentierung
• Witterungseinflüsse
• und Verschleiß der Spielgeräte
• sowie alle Kriterien der Bestands- und Sichtprüfung


bottom of page

